Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische
Personen werden, die am Schutz geographischer Herkunftsangaben
im In- und/oder Ausland interessiert sind. Fördernde Mitglieder
können Behörden, Organisationen und Unternehmen werden, die
die Zwecke des DIGH anerkennen und das DIGH zu unterstützen
wünschen, ohne ordentliche Mitglieder zu sein.
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Ist der Antragsteller eine Vereinigung, die sich den Schutz
bestimmter geographischer Her-kunftsangaben zum Ziel gesetzt
hat, so kann die Aufnahme in der Regel davon abhängig gemacht
werden, daß die geographische Herkunftsangabe zuvor beim RAL
– Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung e.V.
– zur Registrierung angemeldet wird. Der Aufnahmeantrag muß
schriftlich an die Geschäftsführung des DIGH gerichtet werden.
Der Antragsteller muß sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen
und nach ihr zu handeln.
Zur Deckung der Kosten erhebt das DIGH von den ordentlichen
Mitgliedern Mitgliedsbeiträge aufgrund einer Beitragsordnung,
die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kuratoriums
beschlossen wird.
Für Verbände, Vereine, öffentliche Körperschaften, Unternehmen
beträgt der Mitgliedsbeitrag 1200,00 Euro, soweit es sich
um Mitglieder mit überregionaler und nicht auf ein einzelnes
Gebiet oder eine einzelne Branche beschränkter Bedeutung oder
Interessenvertretung handelt. Soweit es sich um Mitglieder
mit regional oder sachlich beschränkten Aufgabenbereich oder
Interessenvertretung oder einzelnen Branchen handelt, beträgt
der Beitrag 600,00 Euro. Für Einzelpersonen beträgt der Mitgliedsbeitrag
regelmäßig 150,00 Euro.
Der Vorstand ist befugt, in Einzelfällen aus besonderen Gründen
den Beitrag in einer geringeren Höhe festzusetzen.
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