{"id":241,"date":"2013-09-01T14:24:04","date_gmt":"2013-09-01T14:24:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.digh.org\/cms\/satzung-2.html"},"modified":"2014-02-21T12:00:12","modified_gmt":"2014-02-21T11:00:12","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/ueber-das-digh-2\/satzung-2.html","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div align=\"justify\"><a href=\"http:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/Satzung2001.pdf\"  target=\"_blank\"  target=\"_blank\">Satzung als PDF-Datei herunterladen<\/a><\/div>\n<div align=\"justify\">\u00a0<\/div>\n<div align=\"justify\">\u00a7 1<\/div>\n<p align=\"justify\">(1) Der in das Vereinsregister des Amtsgerichts K\u00f6ln eingetragene Verein \u201eDeutsches Institut zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben e.V.\u201c, abgek\u00fcrzt \u201eDIGH\u201c genannt, hat seinen Sitz und seinen Gerichtsstand in K\u00f6ln.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 2<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Das DIGH dient dem Schutz und der F\u00f6rderung geographischer Herkunftsangaben, um deren besondere Bedeutung f\u00fcr die berechtigten Benutzer, f\u00fcr die Verbraucher und f\u00fcr den lauteren Wettbewerb zu sichern. Seine satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben sind daher insbesondere<\/p>\n<p align=\"justify\">a) Dokumentation, Aufkl\u00e4rung, \u00d6ffentlichkeitsarbeit, Beratung, Zusammenarbeit mit gesetzgebenden K\u00f6rperschaften, Beh\u00f6rden, Verb\u00e4nden, Organi-sationen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft und der Verbraucherschaft sowie mit entsprechenden Institutionen im Ausland;<\/p>\n<p align=\"justify\">b) die Mitwirkung bei der Sicherung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben im Wege geeigneter Ma\u00dfnahmen im In- und Ausland, sowie die Mitwirkung bei der Schaffung von Schutzbestimmungen im nationalen und internationalen Bereich;<\/p>\n<p>c) die Mitwirkung bei der nationalen bzw. internationalen Registrierung geographischer Herkunftsangaben;<\/p>\n<p align=\"justify\">d) Verhinderung von Mi\u00dfbr\u00e4uchen irref\u00fchrender Benutzung geographischer Herkunftsangaben.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Die Gesch\u00e4fte des DIGH sind nicht auf Gewinnerzielung oder Erf\u00fcllung politischer Zwecke gerichtet, sondern verfolgen somit ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist damit selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 3<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die am Schutz geographischer Herkunftsangaben im In- und\/oder Ausland interessiert sind.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen Beh\u00f6rden, Organisationen und Unternehmen werden, die die Zwecke des DIGH anerkennen und das DIGH zu unterst\u00fctzen w\u00fcnschen, ohne ordentliche Mitglieder zu sein.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) \u00dcber die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Ist der Antragsteller eine Vereinigung, die sich den Schutz bestimmter geographischer Herkunftsangaben zum Ziel gesetzt hat, so kann die Aufnahme der Vereinigung in der Regel davon abh\u00e4ngig gemacht werden, da\u00df die geographische Herkunftsangabe zuvor beim RAL \u2013 Ausschu\u00df f\u00fcr Lieferbedingungen und G\u00fctesicherung e.V. \u2013 zur Registrierung (z.B. als Herkunftsgew\u00e4hrszeichen) angemeldet worden ist.<\/p>\n<p align=\"justify\">(4) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des DIGH zu richten. Der Antragsteller mu\u00df sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und nach ihr zu handeln.<\/p>\n<p align=\"justify\">(5) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft kann der Antragsteller binnen vier Wochen nach Zustellung des Vorstandsbeschlusses bei dem Kuratorium Beschwerde einlegen. \u00dcber die Beschwerde entscheidet das Kuratorium endg\u00fcltig.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 4<\/p>\n<p align=\"justify\">Zur Deckung der Kosten des DIGH werden von den ordentlichen Mitgliedern Beitr\u00e4ge auf Grund einer Beitragsordnung erhoben, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kuratoriums beschlossen wird. F\u00f6rdernde Mitglieder leisten F\u00f6rderbeitr\u00e4ge. Einzelheiten werden von Fall zu Fall mit dem Vorstand vereinbart.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 5<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Mitgliedschaft im DIGH endet<\/p>\n<p align=\"justify\">a) durch den Tod \u2013 bei juristischen Personen durch die Aufl\u00f6sung \u2013 oder durch den Konkurs des Mitglieds;<\/p>\n<p align=\"justify\">b) durch schriftliche, an den Vorstand zu richtende Austrittserkl\u00e4rung, die nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahres und unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist zul\u00e4ssig ist;<\/p>\n<p align=\"justify\">c) durch Beschlu\u00df des Kuratoriums, durch den ein Mitglied insbesondere bei groben Verletzungen der Vereinspflichten seiner Mitgliedschaft verlustigt erkl\u00e4rt werden kann. Ein solcher Beschlu\u00df bedarf der Zweidrittel-Mehrheit. Als grobe Verletzungen gelten insbesondere nachhaltige Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung oder ein Verzug in der Beitragsleistung trotz Mahnung. Vor dem Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Erkl\u00e4rung binnen einer Frist von zwei Wochen zu geben. Gegen den Beschlu\u00df ist der Widerspruch zul\u00e4ssig, \u00fcber den die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a0<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 6<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Die Organe des DIGH sind:<br \/>a) der Vorstand,<br \/>b) das Kuratorium<br \/>c) die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Vorstand und Kuratorium wirken unparteiisch. Sie haben die zu ihrer Kenntnis gelangten Gesch\u00e4fts- und Betriebsangelegenheiten der Mitglieder vertraulich zu behandeln.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) Die T\u00e4tigkeit der Mitglieder aller Organe des DIGH ist ehrenamtlich.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 7<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Der Vorstand des DIGH besteht aus mindestens drei, h\u00f6chstens f\u00fcnf Personen. Er wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kuratoriums f\u00fcr eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gew\u00e4hlt. Findet erst nach Ablauf dieses Zeitraums eine Mitgliederversammlung statt, verl\u00e4ngert sich die Amtsdauer des Vorstandes bis zum Ende der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Aus der Mitte des Vorstandes w\u00e4hlt das Kuratorium den Vorstandssprecher, und zwar auch auf die Dauer von vier Jahren. Seine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Den oder die Stellvertreter des Vorstandssprechers w\u00e4hlt der Vorstand selbst aus seiner Mitte.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der Vorstandssprecher und seine beiden Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend seiner Amtszeit aus, kann das Kuratorium einen Vertreter bestellen, dessen Amtszeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung dauert.<\/p>\n<p align=\"justify\">(4) Der Vorstand leitet die T\u00e4tigkeit des DIGH im Rahmen der Satzung, insbesondere im Rahmen der Beschl\u00fcsse des Kuratoriums, zur Erreichung des Vereinszweckes und zur Gew\u00e4hrleistung einer angemessenen \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p>(5) Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt und auf Erfordern verpflichtet, an allen Sitzungen der \u00fcbrigen Vereinsorgane sowie an Ausschusssitzungen teilzunehmen.<\/p>\n<p align=\"justify\">(6) Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Er fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers des Vorstandes bzw. im Falle seiner Verhinderung die seines Stellvertreters.<\/p>\n<p align=\"justify\">(7) Der Vorstandssprecher, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist berechtigt,<\/p>\n<p align=\"justify\">a) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Angestellte des DIGH zu bestellen und zu entlassen. Die Bestellung und Entlassung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern mu\u00df im Einvernehmen mit dem Vorstand erfolgen;<\/p>\n<p align=\"justify\">b) die Sitzung des Kuratoriums sowie die Mitgliederversammlung zu leiten.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 8<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Das Kuratorium bilden<\/p>\n<p align=\"justify\">a) die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher,<\/p>\n<p align=\"justify\">der Bundesverband der Deutschen Industrie,<\/p>\n<p align=\"justify\">der Bundesverband des Deutschen Gro\u00df- und Au\u00dfenhandels,<\/p>\n<p align=\"justify\">der Deutsche Industrie- und Handelstag,<\/p>\n<p align=\"justify\">die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft,<\/p>\n<p align=\"justify\">der RAL \u2013 Ausschu\u00df f\u00fcr Lieferbedingungen und G\u00fctesicherung e.V.,<\/p>\n<p align=\"justify\">b) vier ordentliche Mitglieder des DIGH, die die Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen hat,<\/p>\n<p align=\"justify\">c) bis zu drei weitere Personen oder Verb\u00e4nde, die die vorgenannten Kuratoriumsmitglieder berufen k\u00f6nnen und die dem DIGH nicht als Mitglied anzugeh\u00f6ren brauchen.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Das Kuratorium<\/p>\n<p align=\"justify\">a) gibt die Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des DIGH und \u00fcberpr\u00fcft deren Verwirklichung;<\/p>\n<p align=\"justify\">b) hat in den ihm von der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten zu entscheiden und Meinungsverschiedenheiten von Mitgliedern untereinander oder mit dem Vorstand auszugleichen;<\/p>\n<p align=\"justify\">c) schl\u00e4gt der Mitgliederversammlung den Vorstand zur Wahl vor;<\/p>\n<p align=\"justify\">d) w\u00e4hlt den Vorstandssprecher aus der Mitte des Vorstandes;<\/p>\n<p align=\"justify\">e) beschlie\u00dft \u00fcber die Zustimmung zum Haushaltsplan;<\/p>\n<p align=\"justify\">f) schl\u00e4gt die Beitragsordnung vor;<\/p>\n<p align=\"justify\">g) bestellt Vertreter f\u00fcr vorzeitig ausscheidende Mitglieder des Vorstandes;<\/p>\n<p align=\"justify\">h) entscheidet \u00fcber Beschwerden gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erwerb der Mitgliedschaft;<\/p>\n<p align=\"justify\">i) beschlie\u00dft \u00fcber den Verlust der Mitgliedschaft;<\/p>\n<p align=\"justify\">j) kann zur Vorbereitung seiner Entscheidung Sachverst\u00e4ndigenaussch\u00fcsse einsetzen, die von einem Kuratoriumsmitglied geleitet werden;<\/p>\n<p align=\"justify\">k) beschlie\u00dft \u00fcber seine Zustimmung zu dem Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung, den Verein aufzul\u00f6sen;<\/p>\n<p align=\"justify\">l) beschlie\u00dft \u00fcber die Zuwahl weiterer Kuratoriumsmitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a08\u00a0Abs.\u00a01\u00a0d.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) Der Vorstandssprecher l\u00e4dt zu den Sitzungen des Kuratoriums unter \u00dcbersendung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen ein. Das Kuratorium entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglie-der. Die schriftliche Beschlu\u00dffassung ist zul\u00e4ssig, wobei eine Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums erforderlich ist.<\/p>\n<p align=\"justify\">(4) Den Vorsitz im Kuratorium f\u00fchrt in der Regel der Vorstandssprecher des DIGH, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Das Kuratorium kann jedoch beschlie\u00dfen, da\u00df ein anderes Mitglied aus seiner Mitte den Vorsitz f\u00fchrt. \u00dcber den Verlauf der Sitzung des Kuratoriums ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p align=\"justify\">(5) Um eine laufende Unterrichtung der in der Arbeit des DIGH interessierten Bundesressorts zu gew\u00e4hrleisten sind zu allen Sitzungen des Kuratoriums Vertreter des<\/p>\n<p align=\"justify\">a) Bundesministers der Justiz,<\/p>\n<p align=\"justify\">b) Bundesministers f\u00fcr Wirtschaft,<\/p>\n<p align=\"justify\">c) Bundesministers f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Forsten,<\/p>\n<p align=\"justify\">d) Bundesministers f\u00fcr Gesundheit<\/p>\n<p align=\"justify\">einzuladen.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 9<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Das DIGH h\u00e4lt mindestens alle zwei Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung unter Leitung des Vorstandssprechers ab. Ort und Zeit bestimmt dieser. Bei gegebenem Anla\u00df kann der Vorstandssprecher auch au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; eine solche ist innerhalb von sechs Wochen dann einzuberufen, wenn das Kuratorium oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) Die Einladungen zur Mitgliederversammlung sollen unter Angaben der Tagesordnung mindestens drei Wochen vor der Sitzung schriftlich den Mitgliedern zugesandt werden. Weitere Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung schriftlich eingereicht sein.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die<\/p>\n<p align=\"justify\">a) Wahl des vom Kuratorium vorgeschlagenen Vorstandes;<\/p>\n<p align=\"justify\">b) Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen;<\/p>\n<p align=\"justify\">c) Pr\u00fcfung der Jahresrechnung auf Grund eines Berichts der in der vorhergehenden ordentlichen Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Rechnungspr\u00fcfer;<\/p>\n<p align=\"justify\">d) Entlastung des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung;<\/p>\n<p align=\"justify\">e) Genehmigung des Haushaltsplanes nach vorheriger Zustimmung des Kuratoriums;<\/p>\n<p align=\"justify\">f) Festsetzung der Beitragsordnung f\u00fcr die ordentlichen Mitglieder nach dem Vorschlag des Kuratoriums;<\/p>\n<p align=\"justify\">g) Wahl des Rechnungspr\u00fcfers;<\/p>\n<p align=\"justify\">h) Entscheidung \u00fcber Widerspr\u00fcche gegen Beschl\u00fcsse des Kuratoriums betreffend den Verlust der Mitgliedschaft;<\/p>\n<p align=\"justify\">i) Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des DIGH sowie die Verwertung seines Verm\u00f6gens.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet weiterhin \u00fcber die Angelegenheiten, die ihr vom Kuratorium oder dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.<\/p>\n<p align=\"justify\">(4) Die Mitgliederversammlung ist mit der H\u00e4lfte der Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Im Falle festgestellter Beschlu\u00dfunf\u00e4higkeit hat der Vorstandssprecher alsbald eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig ist. Hierauf ist in der Einladung ausdr\u00fccklich hinzuweisen.<\/p>\n<p align=\"justify\">(5) Die Mitgliederversammlung entscheidet, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Versammlungsleiter zu unterzeichnen hat.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 10<\/p>\n<p align=\"justify\">Der Vorstandssprecher bestellt einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Dieser hat die laufenden Gesch\u00e4fte des DIGH entsprechend der Satzung sowie nach den Beschl\u00fcssen der Vereinsorgane und nach den allgemeinen Weisungen des Vorstandes unparteiisch zu f\u00fchren. Er nimmt an den Sitzungen der Vereinsorgane beratend teil und kann im Rahmen der Satzung und des Haushaltsplanes auch Gesch\u00e4fte vornehmen, die den Verein verpflichten.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 11<\/p>\n<p align=\"justify\">Eine \u00c4nderung der Satzung kann die Mitgliederversammlung nur mit Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen beschlie\u00dfen. \u00c4nderungen der Satzung, die die Rechtsstellung des Kuratoriums ber\u00fchren, bed\u00fcrfen jeweils dessen vorheriger Zustimmung.<\/p>\n<p align=\"justify\">\u00a7 12<\/p>\n<p align=\"justify\">(1) Antr\u00e4ge zur Aufl\u00f6sung des DIGH sind den Mitgliedern mindestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung durch eingeschriebenen Brief mitzu-teilen. Die Aufl\u00f6sung des DIGH kann nur mit Dreiviertel\u2013Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschlu\u00df bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Kuratoriums.<\/p>\n<p align=\"justify\">(2) F\u00fcr die Aufl\u00f6sung des DIGH gelten im \u00fcbrigen die gesetzlichen Vorschriften. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung zum gemeinn\u00fctzigen Zweck der F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Schutzes gewerblicher oder sonstiger immaterieller Rechte, insbesondere geographischer Herkunftsbezeichnungen.<\/p>\n<p align=\"justify\">(3) Nach beschlossener Aufl\u00f6sung bleibt der Vorstand solange im Amt, bis das Verm\u00f6gen vollst\u00e4ndig liquidiert ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DIGH, Deutsches Institut f\u00fcr geographische Herkunftsangaben e.V.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":244,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-241","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/241","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=241"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/241\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":355,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/241\/revisions\/355"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/244"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}