{"id":228,"date":"2013-09-01T14:24:00","date_gmt":"2013-09-01T14:24:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.digh.org\/cms\/definition-und-schutz-2.html"},"modified":"2016-09-05T16:33:02","modified_gmt":"2016-09-05T14:33:02","slug":"definition-und-schutz-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/geographische-herkunftsangaben-2\/definition-und-schutz-2.html","title":{"rendered":"Definition und Schutz"},"content":{"rendered":"<div align=\"justify\">Geographische Herkunftsangaben sind Angaben, die auf die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Ort, einer bestimmten Gegend, aus einer Landschaft oder auch aus einem Land hinweisen. Typischerweise erfolgt die Angabe in adjektivischer Form. Es gibt aber auch andere Hinweisformen, bei denen Symbole verwendet werden, die f\u00fcr einen bestimmten Ort, manchmal f\u00fcr ein ganzes Land stehen, wie z.B. der K\u00f6lner Dom, das L\u00fcbecker Holstentor oder die Schweizer Nationalfrage, die als Symbole f\u00fcr Bier, S\u00fc\u00dfwaren bzw. Schweizer Messern gebr\u00e4uchlich sind.<\/div>\n<p align=\"justify\">Regelm\u00e4\u00dfig verbindet der angesprochene Verkehr mit geographischen Herkunftsangaben nicht nur den Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einer bestimmten Region, sondern eine besondere Vorstellung von G\u00fcte oder Eigenschaft der entsprechend gekennzeichneten Produkte. H\u00e4ufig hat dies seinen Grund darin, da\u00df das entsprechende Produkt seine besonderen Eigenschaften der Gegend verdankt, aus der es stammt. Diese besondere Verbindung zwischen dem Hinweis auf eine bestimmte Herkunft und der Erwartung einer bestimmten Qualit\u00e4t gibt der geographischen Herkunftsangabe ihre wirtschaftliche Bedeutung.<\/p>\n<p align=\"justify\">Geographische Herkunftsangaben sind von sogenannten Gattungsbezeichnungen abzugrenzen. Darunter versteht man solche Angaben, die allgemein auf eine bestimmte Warenart hinweisen, auch wenn sie auf den ersten Blick den Charakter einer geographischen Herkunftsangabe haben. Sie k\u00f6nnen allenfalls noch einen Hinweis auf eine bestimmte Beschaffenheit und damit auf einen bestimmten Qualtit\u00e4tsstandard enthalten, der mit dem geographischen Ursprung allerdings nichts mehr gemeinsam hat. Beispiele daf\u00fcr sind: die Linzer Torte, das Frankfurter W\u00fcrstchen. Jede geographische Herkunftsangabe unterliegt der Gefahr, sich in eine Gattungsbezeichnung oder Beschaffenheitsangabe umzuwandeln. Das f\u00fchrt zur Vernichtung wirtschaftlicher Werte, da insoweit die geographische Herkunftsangabe ihre Aufgabe, dem angesprochenen Verkehr eine bestimmte Qualit\u00e4t aufgrund der geographischen Herkunft zu signalisieren, nicht mehr erf\u00fcllen kann. Daher m\u00fcssen diejenigen, die berechtigterweise geographische Herkunftsangaben f\u00fcr bestimmte Erzeugnisse verwenden, besonders darauf achten, da\u00df die geographsichen Herkunftsangaben nicht unberechtigt verwendet werden und dadurch aus Sicht des angesprochenen Verkehrs sich in Gattungsbezeichnungen umwandeln.<\/p>\n<p align=\"justify\">Der Schutz geographischer Herkunftsangaben ist auf drei Ebenen gegeben. Es gibt zun\u00e4chst den Schutz auf der nationalen Grundlage, nach den Bestimmungen der \u00a7\u00a7 126 ff. MarkenG. Daneben gibt es auf europ\u00e4ischer Ebene den Schutz geographischer Herkunftsangaben auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1151\/2012 (vormals Verordnung Nr. 2081\/92 und Verordnung (EG) Nr. 510\/2006). Diese Verordnung gilt f\u00fcr Lebensmittel und Agrarerzeugnisse. Sie unterscheidet zwischen Ursprungsangaben und geographischen Angaben. Entsprechende Bezeichnungen k\u00f6nnen in das bei der Europ\u00e4ischen Kommission gef\u00fchrte Register auf Antrag eingetragen werden. Die Verordnung gew\u00e4hrt f\u00fcr gesch\u00fctzte Ursprungsbezeichnungen und gesch\u00fctzte geographische Herkunftsangaben einen sehr weitgehenden Schutz. Ferner ist in der Verordnung festgehalten, da\u00df die eingetragenen Bezeichnungen sich nicht in Gattungsbezeichnungen umwandeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Auf internationaler Ebene besteht Schutz f\u00fcr geographische Herkunftsangaben auf der Grundlage des TRIPS. Die geographischen Angaben sind dort in den Artikeln 22 bis 24 geregelt. Daneben besteht Schutz durch zweiseitige Abkommen, die Deutschland mit Frankreich, Italien, Griechenland, der Schweiz und Spanien geschlossen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DIGH, Deutsches Institut f\u00fcr geographische Herkunftsangaben e.V.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":234,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-228","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/228","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=228"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/228\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":422,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/228\/revisions\/422"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/234"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.digh.org\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=228"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}