Gemäß seiner Satzung dient das DIGH dem Schutz und der Förderung geographischer Herkunftsangaben, um deren besondere Bedeutung für die berechtigten Benutzer, für die Verbraucher und für den lauteren Wettbewerb zu sichern.

Die satzungsmäßigen Aufgaben des DIGH sind daher insbesondere Dokumentation, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Zusammenarbeit mit gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, Verbänden, Organisationen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft und der Verbraucherschaft sowie mit entsprechenden Institutionen im Ausland.
Ausserdem gehören auch die Mitwirkung bei der Sicherung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben im Wege geeigneter Maßnahmen im In- und Ausland sowie die Mitwirkung bei der Schaffung von Schutzbestimmungen im nationalen und internationalen Bereich zu den satzungsmäßigen Aufgaben.

Die tägliche Arbeit des DIGH besteht in der Überwachung des Umgangs mit geographischen Herkunftsangaben, in der Abgabe von Stellungnahmen bei der Eintragung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen in das von der EU gemäß der Verordnung 1151/2012 (vormals Verordnung 2081/92 und Verordnung (EG) Nr. 510/2006) geführte Register sowie bei der Eintragung von Verbandszeichen, in der Teilnahme und Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben, die geographische Herkunftsangaben betreffen, und auch bei der Bearbeitung internationaler Verträge.
Darüber hinaus ist das DIGH Ansprechpartner all derjenigen, die Auskünfte und Hilfe im Zusammenhang mit geographischen Herkunftsangaben benötigen.

Diese Aufgaben werden durch eine Geschäftsführung erledigt, die unter Aufsicht des Vorstandes tätig ist.